Nahezu jede Ausbildung in Dänemark wird öffentlich finanziert. Der Unterricht ist kostenlos und allen zugänglich. Das Ausbildungssystem ist so aufgebaut, daß es Wahlmöglichkeiten und ausgedehnte Kombinationsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Teilen des Systems gibt.

Die Volksschule
Dänemark hat eine neunjährige Unterrichtspflicht. Die Sieben- bis Sechzehnjährigen bilden die unterrichtspflichtige Altersgruppe. Das freiwillige Angebot zum Besuch der Vorschule nützen ca. 98% der Sechsjährigen. Ca. 90% jedes Jahrgangs gehen auf die öffentliche Volksschule, eine neunjährige Einheitsschule, welche von den Gemeinden getragen wird. Ein zehntes, wahlfreies Schuljahr wird von ca. 45% besucht. Die Schüler können nach eigener Wahl die Volksschule mit Prüfungen in den wichtigsten Fächern abschließen. Es gibt Englischunterricht ab der 4. Klasse, Deutsch oder Französisch ab der 7. Klasse. Die Rahmenbedingungen des Volksschulunterrichtes werden vom Unterrichtsministerium festgesetzt.

Weiterführende Ausbildung von Jugendlichen
Ca. 95% der Schüler aus den Abgangsklassen der Volksschule setzen ihre Ausbildung in Form einer Jugendausbildung fort. Es gibt drei Hauptkategorien der Ausbildung für Jugendliche.

Berufliche Ausbildungen, die sowohl eine berufliche Kompetenz als auch den Zugang zu bestimmten weitergehenden Ausbildungen ermöglichen. Hiervon machen ca. 35% eines Jahrgangs Gebrauch. Die beruflichen Ausbildungen bestehen in der wechselweisen Tätigkeit in einem Betrieb einerseits und dem Unterricht in einer beruflichen Schule andererseits.

Berufsgymnasiale Ausbildungen, die studienvorbereitend angelegt sind mit einer spezifischen Sicht auf weiterführende Handels- und technische Ausbildungen, werden von ca. 15% eines Jahrgangs angestrebt. Diese Ausbildungen finden in beruflichen Schulen statt.

Das Gymnasium, das der allgemeinen Studienvorbereitung dient, wird von ca. 45% eines Jahrgangs besucht. Die Ausbildung findet an gymnasialen Schulen statt.

Die weiterführenden Ausbildungen
Ca. 45% eines Jahrgangs beginnen eine weiterführende theoretische Ausbildung. Weiterführende Ausbildungen finden teils an höheren Lehranstalten statt, teils an Berufsschulen. Alle drei Kategorien in der Ausbildung von Jugendlichen ermöglichen den Zugang zu weiterführender Ausbildung, allerdings variieren die Zugangsvoraussetzungen in Relation zum Inhalt der Ausbildungen. Alle höheren Lehranstalten sind selbständige Institutionen im Zuständigkeitsbereich des Unterrichtsministeriums.

Berufliche Schulen
Die beruflichen Schulen sind grundsätzlich in vier Sektoren eingeteilt:

Die technischen Schulen, die Handelsschulen und die Landwirtschaftsschulen sind eigenständige Institutionen, für die das Unterrichtsministerium zuständig ist. Die Schulen des Sozial- und Gesundheitswesens werden von den regionalen Kreisen verwaltet.

Die berufsbezogenen Ausbildungen können darüberhinaus an einem der 24 Ausbildungszentren des Arbeitsmarktes stattfinden (AMU-Zentren). Es handelt sich hierbei um kurze Fort- und Weiterbildungskurse zur Erhöhung der beruflichen Kompetenz innerhalb der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft und des Dienstleistungsbereiches. Die AMU-Zentren stehen in der Zuständigkeit des Arbeitsministeriums.