Die Struktur und die Inhalte der beruflichen Ausbildungen werden vom Unterrichtsministerium in enger, institutionalisierter Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern festgelegt. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Ausbildung folgt dem Prinzip des Konsenses, das generell kennzeichnend für die dänischen Arbeitsmarktverhältnisse ist. Die Zusammenarbeit sieht so aus, daß eine Reihe Beiräte und Ausschüsse an den Entscheidungsprozessen mit einstellenden oder bestimmenden Behörden teilnimmt.

Das Unterrichtsministerium setzt allgemeine Regeln für die Ausbildungsgänge auf dem Gesetz - oder Erlaßwege fest und muß dabei auch neue oder geänderte Ausbildungsgänge anerkennen. Die Beschlüsse des Ministeriums werden nach ihrem Inkrafttreten vom Ausschuß für berufliche Bildung behandelt.

Der Ausschuß für berufliche Bildung kümmert sich zunächst um prinzipielle Fragen, die allen beruflichen Ausbildungen gemein sam sind (z. B. Ziel und Struktur der Ausbildungen, Zugangsvoraussetzungen, Lehrerqualifikationen, Übergangsverordnungen und Genehmigung von neuen Berufsschulen). Der Ausschuß hat 25 Mitglieder, von denen die zwei Hauptorganisationen des Arbeitsmarktes jeweils acht auswählen, während die restliche Anzahl durch Ämter, Kommunen, Schulleiter und Lehrer, Vertreter des Unterrichts-, Arbeits- und Industrieministeriums gestellt wird.

Für jede einzelne berufliche Ausbildung gibt es einen auf nationaler Ebene paritätisch besetzten Ausschuß mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des betreffenden Berufes. Diese Ausschüsse treffen Entscheidungen über Inhalt, Struktur, Dauer und Bewertung der einzelnen beruflichen Ausbildungsgänge. Diese Bestimmungen müssen vom Unterrichtsministerium anerkannt werden und werden dann veröffentlicht. Darüber hinaus obliegt ihnen die Anerkennung der Ausbildungsbetriebe und die Durchführung von Prüfungen und Ausfertigung von Zeugnissen. Lokale Ausbildungsausschüsse werden von den einzelnen beruflichen Schulen zusammen mit den lokalen Arbeitsmarktorganisationen und fachlichen Ausschüssen gebildet. Auch hierbei wird paritätisch besetzt. Der Ausschuß hat ratgebende und kontrollierende Funktion hinsichtlich des Ausbildungsprofils der jeweiligen Schule.

So kommt eine neue Ausbildung zustande
Neue Ausbildungen werden in Zusammenarbeit vom Unterrichtsministerium, den Institutionen und Organisationen des Arbeitsmarktes und den einzelnen Schulen erarbeitet. Zuerst werden übergeordnete Richtlinien für die Ausbildung entwickelt. Dies bedeutet eine Definition der Struktur und der allgemeinen Rahmenbedingungen, der Dauer etc. der Ausbildung. Dies passiert zentral. Danach werden die Richtlinien für konkrete Unterrichtsplanungen benutzt. Dieser Teil des gesamten Verlaufes findet auf lokalem, dezentralem Niveau statt.