Die beruflichen Schulen gehören gesetzlich zum
Unterrichtsministerium und werden seit 1991 als unabhängige, gemeinnützige Institutionen
innerhalb eines staatlichgesetzlichen Rahmens betrieben. Dieses System legt Gewicht auf
dezentrales, flexibles, marktorientiertes, produktorientiertes und entwicklungsaktives
Profil.
Die übergeordnete Leitung einer Schule besteht aus einem Leitungsgremium mit sechs bis zwölf Mitgliedern, unter denen ein regionaler und ein kommunaler Vertreter ist, der Rest wird paritätisch und mit fachlichem Bezug zur Schule gewählt. Die Geschäftsführung obliegt einem Direktor, der vom erstgenannten Gremium angestellt wird. Das Leitungsgremium legt das jährliche Programm der Schule fest und prüft die Finanzierung nach Vorlage durch den Direktor. Das Leitungsgremium ist gegenüber dem Ministerium verantwortlich.
Die Finanzierung ist staatlich und institutionell; sie richtet sich nach objektiven Kriterien, in allererster Linie nach dem Aktivitätsniveau der Schule, d. h. nach der Anzahl der Vollzeitschüler pro Jahr.
Ein Vollzeitschüler pro Jahr bedeutet eine Verrechnungseinheit, die entweder einen Schüler über 40 Wochen, 40 Schüler in einer Woche oder 10 Schüler in 4 Wochen usf. bedeuten kann. Eine Woche besteht aus 32-36 Unterrichtsstunden.
Finanzierung in Form von Staatszu schüssen für den Unterricht folgt dem sogenannten Taximeterprinzip, d. h. feste Beiträge pro Vollzeitschüler. Die Beiträge variieren in Übereinstimmung mit den Kosten der betreffenden Unterrichtsprogramme.
Die Unterrichtsgenehmigung bedeutet dann feste Geldbeträge für die Rechnungseinheit Vollzeitschüler. Die Genehmigung zur Verwaltung besteht aus einem Grundbetrag mit einem von der Größe der Schule oder der Anzahl der Ausbildungsgänge abhängigen Zusatzbetrag, dazu richtet sie sich auch nach der institutionellen Bezuschussung des vor angegangenen Haushaltjahres.
Die Genehmigung zum Betrieb und Erhalt der Schulgebäude wird durch den jährlichen Raumbedarf pro Vollzeitschüler festgesetzt.
Deckung der Kosten (Zinsen, Hypothekschuld) wird reguliert auf der Grundlage von
1) Raum pro Vollzeitschüler im Vorjahr im Verhältnis zu
2) der festgesetzten Standardraumnorm pro Schüler.
Auf diese Weise ist Schulen mit einem verhältnis mäßig großen Schüleraufkommen eine
entsprechend große Bewilligung gesichert; Schulen mit fallenden Schülerzahlen eine
entsprechend niedrigere. Die Bewilligung der gesamten Gelder geschieht en bloc. Dies
bedeutet eine größt mögliche Flexibilität der Schule beim Umgang mit Geld, nicht
zuletzt um für größere Investitionen Ansparungen zu leisten.
Bewilligungen für Forschung und Entwicklung werden den Schulen vom Unterrichtsministerium nach Antrag und nach spezifischer Beurteilung des individuellen Projektes zugeteilt. Als Anleitung wird für jedes Jahr vom Ministerium eine prioritierte Reihenfolge von Forschungs- und Entwicklungsgebieten festgesetzt.

Leitungsstruktur der beruflichen Ausbildung